• Download und Fragen

  • Download und Fragen

        • Liebe Eltern,

          am Seitenende finden Sie unseren Downloadbereich. Vorab jedoch ein paar Antworten auf mögliche Fragen, die uns immer wieder im Schulalltag errreichen:

          1. Wie bekomme ich eine Freistellung für mein Kind?

          Bitte füllen Sie dazu den Freistellungsantrag (im Downloadbereich am Seitenende) vollständig aus und geben Sie diesen bei der Klassenleitung ab, auch wenn die Freistellung von der Schulleitung bzw. dem Schulamt zu genehmigen ist. Der Antrag sollte spätestens 2 Wochen im Voraus gestellt werden, was bei kurzfristigen Terminen natürlich nicht immer möglich ist. Sie benötigen keinen Antrag, sollten dringende Arzttermine anfallen, die nur einzelne Stunden betreffen In diesem Fall bitte bei Edupage rechtzeitig im Voraus die Info setzen. Freistellungen können abgelehnt werden, wenn ...
          a) kein wichtiger Grund vorliegt. Achten Sie also bitte auch bei Ihrer Urlaubsplanung darauf, dass Freistellungen unmittelbar vor und nach den Ferien abgelehnt werden können. 
          b) der Antrag nicht rechtzeitig oder unvollständig gestellt wurde.
          c) wichtige Leistungserhebungen anfallen, die nicht verschiebbar sind (z.B. Abschlussprüfungen). 
          d) die Klassen- oder Schullleitung pädagogisch zu rechtfertigende Bedenken hat, dass der Unterrichtsausfall durch das Kind nur schwer kompensiert werden kann.

          2. Wie kann ich mein Kind krank melden oder entschuldigen? Wo sehe ich die Fehlzeiten meines Kindes?

          Anleitung zu "Kind entschuldigen"

          3. Wann und wo mache ich eine Unfallmeldung?

          Die Anzeige ist i.d.R. durch das Kind oder die Erziehungsberechtigten im Sekretariat oder beim Sportlehrer zu erstatten, wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule) Versicherte so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen. Machen Sie im Zweifelsfall auch dann eine Unfallmeldung, wenn sie noch nicht absehen können, ob ihr Kind einen Arzt aufsuchen muss (z.B. mit dem Fuß umgeknickt und geschwollen - Schwellung nimmt auch nach mehreren Stunden und nach dem Kühlen nicht ab - Kind kann nicht auftreten). Nur dann ist es möglich, dass die Unfallkasse ärztliche Folgekosten übernimmt. Die Unfallmeldung sollte möglichst unverzüglich und am Tag des Unfalls erfolgen.

          4. Wo erhalte ich HIlfe?

          Wenn Sie als Eltern Unterstützung oder Beratung suchen, können Sie sich entweder an folgende Adressen oder unsere Schulsozialarbeit wenden. 

          Nummer gegen Kummer:

          0800 111 0 550

          nummergegenkummer.de

          Telefonseelsorge:

          0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222

          telefonseelsorge-erfurt.de

          Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

          116 016

           

          hilfetelefon.de

          Projekt A4 Beratung für von Gewalt betroffene Männer

          +49 (0) 151 – 288 156 18

          maennerberatung-thueringen.de


          Sollten Sie ein Schullaufbahnberatungsgespräch benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Beratungslehrerinnen Frau Valdeig (Sekundarstufe I) und Frau Spreda (Sekundarstufe II).

        • Formulare für Eltern

          • Beurlaubung vom Unterricht
            Bitte vollst. ausgefüllt, unter Angabe eines dringenden Grundes u. mind. 2 Wo im Vorraus beim Klassenlehrer einreichen.
    • Anmelden